Unser Leitbild
Wir bieten eine ganzheitliche Begleitung in der Bewältigung des Alltags. Wir stehen zu individueller Lebensplanung, sinnstiftender Arbeit, Beschäftigung und Freizeitgestaltung, die den Interessen und den Fähigkeiten der begleiteten Personen entsprechen.
Die individuelle Lebensqualität der Bewohnenden steht im Mittelpunkt unserer Begleitung. Grundlage unseres Handelns sind:
- Respektvoller Umgang gegenüber Mensch und Umwelt
- Anrecht auf Zugehörigkeit und Geborgenheit
- Wahren des gesundheitlichen Wohlbefindens
- Grösstmögliche Selbst- und Mitbestimmung
- Teilhabe an der Gesellschaft
- Lebenslange Entwicklung und Entfaltung
Wir begegnen den Bewohnenden auf Augenhöhe. Die Bewohnenden werden professionell begleitet. Unsere Kommunikation ist klar und den Bewohnenden angepasst. Wir orientieren uns an den Ressourcen und arbeiten lösungsorientiert.
Wir unterstützen und fördern die körperliche und emotionale Gesundheit sowie das soziale und spirituelle Wohlbefinden. Wir sind Teil der Region und der Gesellschaft. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie der Kontakt mit Angehörigen und gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen sind uns wichtig.
Kontakt
Wohn- und Werkgenossenschaft Sonnegg
Im Forst 1
1719 Zumholz
Tel. |
026 419 19 39 |
Zielgruppe
Die Zielgruppe wird in den Statuten in Artikel 2 wie folgt definiert:
In der Wohn- und Werkgenossenschaft SONNEGG werden geistig- und mehrfachbeeinträchtigten Erwachsenen eine dem Behinderungsgrad angepasste individuelle Betreuung, Beschäftigung und Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Die Genossenschaft verfolgt keinen gewinnstrebenden Zweck.
Alter
Ab 18 Jahren bis zum Lebensende (falls nicht eine intensive Pflegebedürftigkeit dazu kommt oder die/der Betroffene motorisch stark eingeschränkt wird).
Geschlecht
Es werden Frauen und Männer aufgenommen.
Sprache
Bewohner/innen deutscher Sprache.
Beeinträchtigung
Es wird eine gezielte Ausgewogenheit hinsichtlich der Möglichkeiten der Bewohner/innen angestrebt, die eine partielle Mithilfe im Betrieb ermöglicht. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten können keine Beeinträchtigungen mit einer Rollstuhlabhängigkeit berücksichtigt werden.
Für Bewohner/innen, welche aufgrund ihres Älterwerdens zusätzlich beeinträchtigt werden, behält sich die Sonnegg das Recht vor die bestehenden Verträge aufzulösen. Die Betroffenen werden dabei unterstützt einen für sie angepassten Platz, in einer speziell ausgerichteten Institution zu finden.